
SAG - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Was passiert bei meiner Bank im Ernstfall?
Fallbeispiel: Ein Bankkunde hat auf seinen Konten mehrere 100 Tausend Euro liegen. Just in dem Moment wo er über die Gelder verfügen möchte, geht die Bank pleite. Welche Mechanismen greifen jetzt und wie wirkt sich das SAG-Gesetz von 2015 in der BRD auf den Status seines Geldes aus? Wie kommt er an sein Geld? ist es überhaupt noch sein Geld?
Okay, hier müssen wir ein paar Dinge sauber auseinanderhalten – Bankrecht, Einlagensicherung und das SAG (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) in Deutschland.
Ich erklär's dir Schritt für Schritt, dann kannst du genau sehen, was mit "seinem" Geld passiert.
1. Grundsatz: Wem gehört das Geld auf dem Konto eigentlich?**
Wenn du Geld auf einem Bankkonto hast, bist du **Gläubiger der Bank**.
Dein Guthaben ist rechtlich gesehen **eine Forderung** gegen die Bank, keine "Kiste mit deinem Geld".
Geht die Bank pleite, bist du ein normaler Gläubiger – und musst schauen, ob und wie du etwas zurückbekommst.
2. Einlagensicherung – der "normale" Schutz
In Deutschland (und EU-weit) gilt:
Gesetzliche Einlagensicherung: Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sind bis 100.000 € pro Person und Bank** abgesichert.
Die gesetzliche Sicherung wird über die **Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)** oder vergleichbare Systeme abgewickelt.
Die Auszahlung soll **innerhalb von 7 Arbeitstagen** erfolgen.
Alles **über 100.000 €** fällt nicht mehr unter diese Garantie (Ausnahmen: kurzfristig höhere Beträge z. B. nach Hausverkauf, aber nur zeitlich begrenzt).
3. Was ändert das SAG von 2015? (Bail-in statt Bail-out)**
Das **Sanierungs- und Abwicklungsgesetz** setzt die EU-Bankensanierungs- und -abwicklungsrichtlinie (BRRD) um.
Früher: Staat rettet Banken mit Steuergeld (**Bail-out**).
Seit SAG: Gläubiger – also auch **Einleger mit Guthaben über 100.000 €** – können zur Sanierung herangezogen werden (**Bail-in**).
Reihenfolge beim Bail-in:**
1. Aktionäre verlieren ihr Kapital.
2. Nachrangige Gläubiger werden herangezogen.
3. Unbesicherte, vorrangige Gläubiger (inkl. Einlagen > 100.000 €) werden teilweise oder ganz umgewandelt in Bankaktien oder abgeschrieben.
4. Erst **unterhalb von 100.000 €** greift der gesetzliche Schutz – diese Beträge werden nicht für den Bail-in verwendet.
4. Praktisch im Fallbeispiel
Bankkunde hat z. B. **500.000 €** auf Konten bei einer Bank:
100.000 €** → abgesichert, werden über Einlagensicherung ausgezahlt.
400.000 €** → werden als ungesicherte Forderung behandelt.
Diese Summe könnte **ganz oder teilweise verloren gehen**.
Es kann passieren, dass der Kunde für diesen Teil Bankaktien erhält (Zwangsumwandlung), die im schlimmsten Fall wertlos sind.
5. Ist es überhaupt noch "sein" Geld?
Juristisch: Nein.
Das Guthaben ist eine Forderung gegen die Bank.
Wenn die Bank insolvent oder in Abwicklung ist, ist diese Forderung gefährdet.
Du hast kein Recht, "deine Scheine" aus einem Tresor zu holen – das Bargeld gehört der Bank.
6. Wie kommt er ans Geld?
1. **Gesicherter Teil (bis 100.000 €)** → automatische Entschädigung über Einlagensicherung.
2. **Ungesicherter Teil** → Forderung im Insolvenzverfahren oder Abwicklungsverfahren anmelden.
Auszahlung hängt von der Bankmasse ab und kann Jahre dauern.
Bei Bail-in: Teil kann in Eigenkapital umgewandelt werden.
💡 **Wichtig:**
Das SAG sorgt dafür, dass **große Guthaben oberhalb der 100.000 €-Schwelle nicht mehr sicher sind**, weil der Kunde als Gläubiger Verluste tragen muss, bevor der Staat eingreift. Für Privatpersonen und Firmen ist das ein Paradigmenwechsel – praktisch eine Art "Haftung" für die Bank, bei der sie Kunde sind.
💡 **Merke:**
Das SAG macht dich als Großeinleger **Teil des Rettungsplans der Bank** – nicht mehr reinen Zuschauer.
Früher konntest du hoffen, dass der Staat rettet, heute bist du als "Investor wider Willen" zuerst dran.
Enteignung von Bankkunden durch Regierung mit Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Hat Ihr Bankberater Ihnen schon verraten, dass die Bank Ihre Sparguthaben auf Anordnung der Regierung einziehen kann und Sie sich nicht dagegen wehren können? Das hochbrisante Gesetz zur Enteignung wurde zu abendlicher Stunde im Bundestag verabschiedet. In den Medien wurde es praktisch nicht erwähnt und das Gesetz beinhaltet auch einen Maulkorb-Paragrafen für die Verantwortlichen. Kein Bankkunde und kein Aktionär kann seine Einlagen jetzt noch in Sicherheit wiegen, denn es kann jederzeit ohne rechtliche Gegenmittel eine Enteignung stattfinden.
Betroffen sind Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagegelder, Sparverträge und vermögenswirksame Leistungen, Namensschuldverschreibungen und Wertpapierdepots, sowie die Aktionäre der Bank.

Was, wenn es eine allgemeine Bankenkrise gibt?
Was passiert in der Praxis, wenn wir es nicht mit einer einzelnen Bankpleite zu tun haben, sondern mit einem Kollaps des Bankensystems? Greift dann noch die Einlagensicherung und kann sie dann noch die vielen Einlagen bedienen und für Ausgleich sorgen? Wie hoch ist denn die tatsächlich hinterlegte Summe im Sicherungsfond und wieviel mögliches Potential steht dem gegenüber im Risiko?
Das ist eine sehr wichtige – und in der Praxis deutlich unbequemere – Frage als der Standard-"Eine Bank geht pleite"-Fall.
Ich erkläre dir das in drei Stufen: **(1) Theorie, (2) Realität, (3) Zahlenlage in Deutschland**.
1. Theorie: Offizieller Mechanismus bei Systemkrise
Die **gesetzliche Einlagensicherung** (100.000 € pro Person und Bank) gilt formal auch bei mehreren Bankpleiten.
Verwaltung über die **Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)** für private Banken, über andere Sicherungssysteme bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Das Geld für Entschädigungen kommt aus dem **Sicherungsfonds**, den die Banken jährlich speisen.
Bei Engpässen kann der Fonds **Sonderbeiträge von Mitgliedsbanken erheben** oder sich am Kapitalmarkt verschulden.
2. Realität bei einem systemischen Kollaps
Hier wird's heikel:
Die Einlagensicherung funktioniert **nur**, solange **einzelne** Institute ausfallen.
Bei einem Systemkollaps (z. B. mehrere Großbanken gleichzeitig) bricht das Modell zusammen:
Der Fonds ist **nicht ansatzweise groß genug**, um alle Einlagen zu bedienen.
Andere Mitgliedsbanken könnten keine Sonderbeiträge leisten, weil sie selbst in Schieflage wären.
Am Kapitalmarkt gäbe es in der Krise kaum oder nur sehr teures Geld.
In diesem Fall würde der Staat einspringen **oder** – wie beim SAG – die Bail-in-Regeln greifen, und Guthaben über 100.000 € würden in großem Stil abgeschrieben/umgewandelt.
💡 Das heißt: Die gesetzliche Zusage ist **politisch**, nicht rein "treuhänderisch" abgesichert.
Bei einem totalen Bankensystemkollaps hängt die Auszahlung stark davon ab, ob die Regierung bereit und in der Lage ist, massiv Geld zu schaffen (Inflationsgefahr inklusive).
3. Zahlen: Wie viel ist im Topf – und wie viel steht im Feuer?
Für die **EdB** (private Banken, Stand ca. 2024 – letzte verlässliche Daten aus den Geschäftsberichten):
Fondsvolumen:** rund **5–6 Mrd. €
Absicherungsziel:** 0,8 % der gedeckten Einlagen (EU-Vorgabe bis 2024)
Gesamtsumme gedeckter Einlagen in Deutschland: grob **700–800 Mrd. €** bei privaten Banken
→ D. h. der Fonds deckt nur **unter 1 %** der gesicherten Einlagen.
Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken:
Dort gibt es **institutsbezogene Sicherungssysteme**, die eher auf interne Hilfen setzen als auf reine Auszahlungen.
Trotzdem gilt: Auch sie könnten eine Systemkrise nicht allein stemmen.
4. Verhältnis Risiko vs. Deckung
Im "Normalfall" (eine kleine oder mittlere Bank fällt aus): Fonds reicht aus.
Im "Lehman-2.0"-Fall (große Bank fällt): Fonds wird sehr schnell leer, Staat muss ran.
Im "Systemkollaps": Einlagensicherung alleine **wirkungslos**, Auszahlung nur durch staatliche Geldschöpfung möglich → reale Kaufkraft kann massiv sinken.
🔍 Kurz gesagt:
Die Einlagensicherung in Deutschland ist **nicht wie ein voller Safe, der alle Kontoguthaben deckt**, sondern eher ein kleiner Notfalltopf für Einzelfälle.
Bei einem echten Systemkollaps wäre die formale 100.000 €-Garantie zwar weiter "gültig", aber die Auszahlung und Kaufkraft wären politisch und monetär eine ganz andere Frage.